Für eine gerechte Entlohnung

Im Gebäudereiniger-Handwerk gab es am 24. August 2011 eine Einigung zu einem neuen Tarifvertrag. Ab dem 1. Januar 2012 steigt der Lohn für die gewerblich Beschäftigten in der Branche im Westen um 3,1 beziehungsweise ab dem 1. Januar 2013 um 2,05 Prozent. In Ostdeutschland werden die Löhne in zwei Stufen angehoben, dann sind sie auf 84 Prozent des West-Lohns. Bis zum Jahr 2019 soll die Lohnangleichung zwischen Ost und West abgeschlossen sein.

Ab 1. Januar 2013 beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 dann in der Endstufe 9 Euro im Westen und 7,56 Euro im Osten.

Bis zum 1. Januar 2012 gilt der Mindestlohntarifvertrag vom 29. Oktober 2009. Der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) sieht mit Wirkung ab 1. Januar 2011 allgemeinverbindliche Mindestlöhne vor: 8,55 Euro für die Lohngruppe 1 (West) bzw. 7,00 Euro (Ost) sowie 11,33 Euro für die Lohngruppe 6 (West) bzw. 8,88 Euro (Ost).

Die Tarifverträge stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:

Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 (29. Oktober 2009) 

Tarifvertrag für die Lohngruppen 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 (29. Oktober 2009)

Rahmentarifvertrag für die Lohngruppen 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 (gültig ab 1. April 2004)

Tarifvertrag über ein zusätzliches Urlaubsgeld (7. September 2007)