Externe Prüfungen für Auftraggeber
Auftraggeber, deren Dienstleister
nicht Mitglied der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. sind, können
sich in Zukunft ebenfalls von unabhängiger Stelle kontrollieren lassen: Mit
Beginn des Jahres 2015 bietet die RAL GGGR allen Vergabestellen die
Möglichkeit der externen Prüfung an. Das neutrale und unabhängige Institut für
Oberflächentechnik GmbH nimmt die im Unternehmen durchgeführte Dienstleistung
genau in Augenschein, überprüft die Einhaltung hoher Qualitätsstandards und die
tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter.
Ziel ist es, der Vergabestelle Sicherheit und Bestätigung zu geben, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Arbeit im Objekt eingehalten werden. Schließlich ist sie im Sinne der im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) festgeschriebenen Auftraggeberhaftung ebenfalls dafür verantwortlich, dass der Dienstleister seine Mitarbeiter richtig entlohnt. Im Falle einer Kontrolle durch den Zoll können bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro fällig werden.
Informationen erhalten Interessierte in der Geschäftsstelle der RAL GGGR unter Tel. 07171/10 40 840 oder per E-Mail an info@gggr.de.