Ein Plus-Zeichen und das Wort "Wissen" vor dem ausgestreckten Finger eines Mannes mit Anzug im Hintergrund.

Desinfektor (m/w/d) Aktualisierungskurs – Onlinekurs

Termine:

22.11.2024

08:00 - 16:30 Uhr

Online

Anfrage

Preise:

  • 1 Teilnehmer: 150,00 € Von der Umsatzsteuer befreit gemäß §4 Abs. 21 UStG
  • Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
  • RAL GGGR-Mitglieder können ihre Bildungsgutscheine einlösen

Anbieter:

Hygiene-Institut Schubert

AGB:

Die Allgemeinen Zahlungs- und Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

Beschreibung

 

Hinweis: Die Onlinekurse finden als virtuelle Live-Schulung statt!

  • Zugangsvoraussetzung für die Online-Teilnahme ist ein PC / Notebook mit Internetzugang, Lautsprecher / Kopfhörer und eine Webcam.
  • Die Anmeldeinformationen zum virtuellen Seminarraum werden Ihnen vor Kursbeginn übersendet.

Besonderheiten:

  • Jährliche Anpassung der Kursinhalte zur Vermittlung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik
  • Vermittlung aktueller, rechtlicher Vorschriften und fachlicher Kenntnisse unter Einbeziehung von umweltschädlichen, toxikologischen und ökologischen Einflüssen
  • Nur geprüfte, in der Praxis und Theorie versierte, Ausbilder
  • Dieser Lehrgang ist durch eine gesonderte, speziell auf diesen Kurs abgestimmte Verfahrensanweisung im Rahmen der DIN EN ISO/IEC 9001:2015 zertifiziert
  • Geprüft und empfohlen vom Qualitätsverbund Gebäudedienste

 

Themen

  • Aktuelle rechtliche Vorschriften, normative und gesetzliche Grundlagen / Neuerungen
  • Aktualisierung und Erweiterung fachlicher Kenntnisse (bspw. Flächendesinfektion, gezielte Desinfektionsverfahren, Gefahrenstoffe, Biologische Arbeitsstoffe, PSA, Umgang mit Krankheitserregern etc.)
  • Auf Wunschthemen kann individuell während des Kurses eingegangen werden. Themenvorschläge für zukünftige Kursinhalte werden gerne angenommen und im Folgejahr bei der Überarbeitung von Kursinhalten berücksichtigt.
  • Ein Hefter mit dem Lehrgangsinhalt ist im Kurspreis enthalten

Es wird die volle Anwesenheit über 8 Unterrichtseinheiten (8 UE) gefordert!

 

Unsere Aktualiserungskurse werden jährlich auf den Prüfstand gestellt und auf Erneuerungen in der Gesetzgebung geprüft.​
​Die Grundlage des Aktualisierungskurses ist die rechtliche und logische Forderung nach einer turnusmäßigen Fortbildung.

 

Aktualisierungskurs? Wofür?

Die Teilnahme an dem Aktualisierungskurs ist verpflichtend.

Siehe dazu unter anderem:

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren im Freistaat Sachsen vom 01.06.2011 §14 Fortbildung
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren in Nordrhein-Westfalen vom 14.04. 2015 §16 Fortbildung
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren in Hessen vom 06.12.2010 §22 Fortbildungslehrgänge

Auch die jeweiligen Landeshygieneverordnungen fordern eine Fortbildung für Hygienefachpersonal. Je nach Bundesland können die Abstände variieren. Bayern fordert diese Fortbildungen alle zwei Jahre zu besuchen.

Verantwortungsvolle Arbeitgeber schicken Ihre Mitarbeiter deshalb jährlich zur Fortbildung. Schließlich wird dies von den Berufsgenossenschaften, nicht zuletzt wegen der Gefahrstoffe, gefordert.

​Ferner möchte man doch auch wissen, was in der nächsten Zeit, aktuell in der Krankenhausreinigung und Dokumentation, auf einen zukommt.

Daher empfehlen wir, um stets dem "Stand der Technik" zu entsprechen, eine jährliche Fortbildung.

Wir haben die Fortbildungspflicht mitentwickelt!

Wir haben die Aktualisierungskurse am Landesuntersuchungsamt unter der Leitung von
Herrn Professor Dr. Walter Steuer vor 35 Jahren in Deutschland eingeführt.

​Außerdem waren wir die Ersten, die den Teilnehmern ein Skriptum in die Hand gegeben haben, damit man auch Zuhause noch wusste, welcher Stoff behandelt wurde.
So sollte an Hand der Aufzeichnungen und mit Unterstützung des Skripts eine Schulung der Mitarbeiter im eigenen Unternehmen erfolgen.

Wir sehen mit voller Zufriedenheit, dass dieses Konzept nun schon seit über 35 Jahren aufgeht.

Fördermitglieder