Immer wieder kommen Unternehmen auf die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. zu und wollen anhand der strengen Gütebestimmungen geprüft werden. Ist der schriftliche Aufnahmeantrag beim Vorstand eingegangen, stimmt dieser darüber ab und leitet nach Bewilligung eine Prüfung durch den Güteausschuss ein. Bis zur Verleihung des Gütezeichens werden Mitglieder zunächst als Gütezeichenanwärter beziehungsweise Aufnahmekandidat geführt.