Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. vergibt an ihre Mitgliedsunternehmen zwei Gütezeichen. Dabei handelt es sich einerseits um das RAL-GZ 902 für Gebäudereinigung und andererseits um das RAL-GZ 903 für die Gebäudereinigung im Gesundheitswesen. Interessiert sich ein Betrieb für die Mitgliedschaft in der RAL GGGR und die Zertifizierung nach dem RAL-GZ 902 oder RAL-GZ 903, stellt er einen Antrag an die Gütegemeinschaft und wird damit zum Aufnahmekandidaten. Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung ist der Gütezeichenbenutzer verpflichtet, eine kontinuierliche Eigenüberwachung durchzuführen. Die regelmäßige Fremdüberwachung erfolgt einmal jährlich.