Seit Einführung des Mindestlohns für den Gebäudereiniger wird auch von Seiten des Gesetzgebers darauf geachtet, dass die Erfassung der Arbeitszeit, insbesondere in den Reinigungsobjekten, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Dieses Merkblatt soll dazu dienen, in Verbindung mit dem Formular des Arbeitszeitnachweises eine auch für die Aufsichtsbehörden oder auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nachprüfbare Aufzeichnung zu erstellen und dies nachprüfbar zu dokumentieren.
Das Merkblatt behandelt auch die immer wieder gestellten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Ausfüllen des im Objekt befindlichen Arbeitszeitnachweises entstehen.