Ein Plus-Zeichen und das Wort "Know-how" über der geöffneten Hand eines Mannes mit Anzug im Hintergrund.

Aufmaß in der Gebäudereinigung

In der Gebäudereinigung werden die Kosten pro Ausführung bzw. pro Monat in nahezu allen Fällen in €/m2 angegeben. Das Aufmaß ist deshalb ein Faktor von erheblicher Bedeutung. Ohne die Kenntnis der korrekten Flächenmaße können die Leistungswerte, welche in m²/h ermittelt und angegeben werden, nicht in die Kalkulation einfl ießen. Eine unbekannte Flächengröße macht die Ermittlung der Kosten genauso unmöglich wie die Unkenntnis der anzusetzenden Leistung oder des zu zahlenden Lohnes.

In der Praxis ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Raumgestaltungen aber auch durch die unterschiedlichen Flächen und die zu reinigenden Gegenstände immer wieder viele Fragen: Sind Einbauten zu übermessen? Wie wird die Fläche einer Fassade mit Trapezblechen gemessen? Oder wird nach Stück oder Quadratmeter abgerechnet?

In den Regelwerken der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) werden hierzu keine Angaben gemacht. Der Bereich der Gebäudereinigung ist im Teil C der VOB nicht benannt. In der VOL bezieht man sich ebenfalls nicht explizit auf die Gebäudereinigung. Zur Ergänzung der VOB/VOL wurde deshalb vom Bundesinnungsverband die Richtlinie für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk unter Berücksichtigung der Grundsätze aus VOB und VOL herausgegeben.

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