Ein Plus-Zeichen und das Wort "Know-how" über der geöffneten Hand eines Mannes mit Anzug im Hintergrund.

Beauftragtenwesen in der
Gebäudereinigung

Wenn es um Arbeits- und Gesundheitsschutz geht, steckt der Gesetzgeber mit zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien einen engen Rahmen ab. Gleichzeitig unterwerfen sich die Betriebe – angesichts der Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung und des zunehmenden Konkurrenzdrucks auf
dem Markt – freiwillig Regelungen, die ihr Erscheinungsbild nach außen verbessern; man denke beispielsweise an die hohen Qualitätsstandards.

Als Konsequenz unter anderem daraus existieren heute für die unterschiedlichsten betrieblichen Bereiche eine Vielzahl von Betriebsbeauftragten, die entweder vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind – etwa die Fachkraft für Arbeitssicherheit – oder aus Gründen sowohl der erzielbaren internen als auch der Außenwirkung der Betriebe freiwillig eingesetzt werden, beispielsweise der Qualitätsbeauftragte.

Fördermitglieder