Ein Plus-Zeichen und das Wort "Know-how" über der geöffneten Hand eines Mannes mit Anzug im Hintergrund.

Ladungssicherung

Laut „Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgen" ist die unzureichende Ladungssicherung seit Jahren eine der häufigsten Unfallursachen.

Auch Gebäudedienstleister transportieren Güter – auch gefährliche – mit dem PKW: Sehr häufig werden Reinigungschemie in Kanistern oder Flaschen in die Reinigungsobjekte geliefert und sogar kleinere Reinigungsmaschinen (Staubsauger, Einscheibenmaschinen) umgesetzt.

Dennoch wird das Thema Ladungssicherung in der Praxis häufig vernachlässigt. Nicht immer sind Gleichgültigkeit oder Zeitdruck für die falsche Ladungssicherung verantwortlich, oftmals sind auch Unwissenheit oder Fehleinschätzung der Grund. Die Wucht herumfliegender Gegenstände und die damit verbundene Verletzungsgefahr für sich selbst und in der Folge auch für andere Verkehrsteilnehmer werden meist unterschätzt.

Zweifellos nimmt die korrekte Ladungssicherung etwas Zeit in Anspruch, doch die richtige Ladungssicherung in Autos und Lieferwagen dient nicht nur der Sicherheit. Sie schont auch den Geldbeutel und das Flensburger Punktekonto, da ein Verstoß mit bis zu 3 Punkten und Geldstrafe geahndet werden kann.

Wichtig zu wissen: Die Verantwortung bei Firmenfahrzeugen für die ordnungsgemäße Ladungssicherung trägt nicht nur der Fahrer, sondern auch der Unternehmer. Dieser muss seine Mitarbeiter unterweisen und die erforderlichen Sicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Dies fängt schon bei der Beschaffung der Firmenfahrzeuge an. Zum Beispiel ist darauf zu achten, dass erforderliche Zurrpunkte vorhanden sind.

Die Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. empfiehlt, die betreffenden Mitarbeiter mit Hilfe einer Verfahrensanweisung zu unterweisen und sich diese Unterweisung durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Damit verschaffen sich Arbeitgeber bezüglich der Ladungssicherung Rechtsicherheit und sensibilisieren zugleich ihre Mitarbeiter.

Nachstehend hierzu als Empfehlung der Inhalt einer Verfahrensanweisung und das Unterweisungsformular.

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