Bei der Angebotseinholung und bei Ausschreibungen für die Dienstleistung Gebäudereinigung gibt es eine Vielzahl von Bedingungen seitens der Auftraggeber für den Auftragnehmer, welche verbindlich einzuhalten sind. Dies ist auch in der Regel notwendig, um die Leistungsmerkmale und -fähigkeiten der einzelnen Anbieter zu erkennen und damit auch eine korrekte und faire Auswertung der Angebote zu ermöglichen.
Zu den Ausschreibungs- und Angebotsbedingungen zählen unter anderem Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis, Kalkulation/Stundenverrechnungssatz/Leistungszahlen1, Diverse Eigenerklärungen/Mitgliedsnachweise/Zertifizierungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Versicherungen, Zuschlagsbedingungen und natürlich die Aussage, dass der Angebotszuschlag nach der Wirtschaftlichkeit ermittelt wird.
Leider ist es jedoch in der Praxis so, dass den Zuschlag der billigste erhält.
Es ist also eine ganze Menge an Voraussetzungen vom Auftragnehmer zu erfüllen, um sich an Ausschreibungen oder Angeboten beteiligen zu können.
Über die formalen juristischen Bedingungen hinaus gibt es für die spätere Leistungserbringung eine Reihe von Rahmenbedingungen, die für gute Arbeitsergebnisse, Kundenzufriedenheit und den Qualitätsanspruch des Kunden wichtig sind.
Klingeln Sie gerne durch unter 030 - 536 70 773
Torsten Kohn
Geschäftsführer der RAL GGGR