Im Bereich der Schulhausreinigung besteht bei vielen Gebäudereinigungsunternehmen Unklarheit bei der Entlohnung und der Urlaubsabwicklung.
Für eine Zuweisung von Urlaub ausschließlich in den Ferienzeiten sollte eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Gleichzeitig sollte eine Ruheregelung für die nicht von Urlaub abgedeckten Ferienzeiten getroffen werden.