Ein Plus-Zeichen und das Wort "Know-how" über der geöffneten Hand eines Mannes mit Anzug im Hintergrund.

Trittsicherheit

Die Trittsicherheit ist die wichtigste, zu jeder Zeit zu gewährleistende Gebrauchseigenschaft eines Bodenbelages. Sie hängt dabei aber nicht nur vom Bodenbelagsmaterial und der Oberflächenstruktur ab, sondern wird auch durch das Schuhsohlenmaterial und -profil, sowie den menschlichen Gang beeinflusst. Des Weiteren wird die Trittsicherheit durch gleitfördernde Stoffe wie Wasser, Fette, Öle und Schmutz erniedrigt. Ebenfalls spielen das Reinigungsverfahren und die dazu genutzten Reinigungs- und Pflegemittel eine Rolle. So können öl-, wachs- oder polymerhaltige Wischpflegemittel, Seifenreiniger, fillmbildende Pflegemittel und Wachse die Trittsicherheit eines Bodenbelages sowohl positiv als auch negativ beeinflussen.

In gewerblich genutzten Bereichen sind zur Verringerung der Zahl an Arbeitsunfällen, die auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zurückzuführen sind, die Anforderungen an den Bodenbelag hinsichtlich der Trittsicherheit besonders hoch. Für Arbeitsplätze mit Rutschgefahr werden je nach Arbeitsbereich Bodenbeläge mit festgelegten Mindestanforderungen verlangt (BGR 181). Genutzt wird hierzu die Einstufung der Bodenbeläge nach Trittsicherheitsklassen R9 bis R13, die nach DIN 51130 mittels Begehung einer schiefen Ebene in einer Baumusterprüfung am unbehandelten Bodenbelag erfolgt. Rauere Bodenbeläge erzielen hier größere Neigungswinkel und gelten somit als trittsicherer als Bodenbeläge der unteren Bewertungsgruppen. Diese Laborprüfung berücksichtigt allerdings nicht die Betriebsbedingungen, die die Trittsicherheit bei der späteren Nutzung beeinflussen.

Die Messung der Trittsicherheit im Betriebszustand kann mobil erfolgen (E DIN 51131). Hierbei wird der Gleitreibungskoeffi zient μ mittels eines Gleitreibungsmessgerätes (GMG 100 oder 200) gemessen. Bodenbeläge mit einem Gleitreibungskoeffizienten < 0,3 gelten als unsicher. Erst bei μ-Werten > 0,45 gelten Bodenbeläge als ausreichend trittsicher. Die Messergebnisse der beiden Prüfmethoden nach DIN 51130 und E DIN 51131 können dabei nicht miteinander verglichen werden. So können häufig die nach der Anforderung der BGR 181 ausgewählten Bodenbeläge im Objekt unter Betriebsbedingungen die geforderten Gleitreibungskoeffi zienten > 0,45 nicht erreichen. Gründe hierfür können ein erhöhtes Aufkommen an Schmutz oder Nässe in Arbeitsbereichen sein. Die Folge ist ein erhöhter Arbeits- und Kostenaufwand durch trittsicherheitsfördernde Maßnahmen.

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