Die Dienstleistungserbringung in der Gebäudereinigung ist – wie in anderen Branchen auch – bestimmt durch eine Vielzahl an Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Die Merkblätter der RAL GGGR helfen Ihnen, sich im Regeldschungel zurechtzufinden.
ACHTUNG: Einige Merkblätter befinden sich aktuell in der Überarbeitung, werden aber aufgrund der hohen Nachfrage in der ursprünglichen, älteren Version zur Verfügung gestellt.
In unserem Merkblatt „Vergabe von Reinigungdienstsleistungen" möchten wir sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern kompakt und übersichtlich all das an die Hand geben, was sie für die qualitätsorientierte Auftragsvergabe einer Reinigungsdienstleistung wissen sollten.
Die Wahl eines seriösen Dienstleisters in der Gebäudereinigung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da auch die Werterhaltung einer Immobilie und steigende hygienische Ansprüche immer mehr in den Fokus rücken. Deshalb ist es entscheidend, einen qualitativ hochwertigen Dienstleister für sich zu gewinnen, der seine Expertise gleichzeitig zu einem angemessenen, wirtschaftlich nachvollziehbaren Preis anbietet. Mit den Grundkenntnissen einer Gebäudereinigungskalkulation und des Vergaberechts kann der Abschluss zu teurer, zu günstiger oder schlicht nicht einhaltbarer Verträge verhindert werden.
Die Unterhaltsreinigung von Feinsteinzeugfliesen ohne keramische Oberflächenvergütung stellt die Gebäudereinigungsdienstleister zum Teil vor große Herausforderungen. Auch wenn alle Reinigungsverfahren und Reinigungstechniken richtig angewendet werden, kann es zu Problemen, wie Vergrauungen, kommen.
Dieses Merkblatt über die Unterhalts- und Grundreinigung von Feinsteinzeugfliesen gibt die derzeitig allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder und soll dem Auftraggeber sowie dem Auftragnehmer Informationen über die Eigenschaften, die Reinigungsverfahren sowie auftretende Probleme bei der Reinigung von Feinsteinzeugfliesen geben.
Das von der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. beschriebene Reinigungskonzept soll eine Empfehlung zur ordnungsgemäßen Reinigung und Sanitation von Sporthallen als Handlungsempfehlung für Auftraggeber und Gebäudedienstleister sein.
Wir lehnen uns an die Empfehlung der DIN 77400:2015-09 Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung, sowie der Stellungnahme der HyKoMed GmbH, Herr Prof. Dr. med. Prof. h. c. (MNG) Walter Popp an.
Eines der Hauptprobleme bei der Abgabe und Bewertung seriöser Angebote stellen die so genannten Leistungszahlen dar. Nicht selten liegen die Unterschiede zwischen den Anbietern bei mehreren hundert Prozent.
Das Merkblatt „Empfehlung zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung" soll sowohl dem Gebäudereiniger als auch dem Auftraggeber Anhaltswerte geben, ob die angegebene Leistung auch tatsächlich erbracht werden
kann.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Angaben um Richtwerte, die weder für Vergabestellen noch für Gebäudereinigungsunternehmen den Anspruch auf Verbindlichkeit erheben. Dies gilt auch für Mitglieder der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.
Eines der Hauptprobleme bei der Abgabe und Bewertung seriöser Angebote stellen die sogenannten Leistungszahlen dar. Nicht selten liegen die Unterschiede zwischen den Anbietern bei mehreren hundert Prozent.
Das Merkblatt „Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Glasreinigung" soll sowohl dem Gebäudereiniger als auch dem Auftraggeber Anhaltswerte geben, ob die angegebene Leistung auch tatsächlich erbracht werden kann.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Angaben um Richtwerte, die weder für Vergabestellen noch für Gebäudereinigungsunternehmen den Anspruch auf Verbindlichkeit erheben. Dies gilt auch für Mitglieder der RAL
Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.
Welche Besonderheiten sind zu bedenken? Wer ist für welche Aufgaben am besten geeignet? Mit welchen Maschinen und Geräten kann die Reinigung der Flächen am effizientesten gestaltet werden? Der Auftragsstart in einem neuen Objekt muss bereits im Vorfeld mit Fachverstand konzipiert werden. Wer planlos an die Sache geht, wird schnell an Grenzen stoßen und im ungünstigsten Fall den Unmut des Kunden auf sich ziehen.
Ein Planungskonzept in der Gebäudereinigung hilft dabei, die gesamte Unternehmensorganisation in einem Neuobjekt vorab zu durchdenken und klar zu definieren – von der Beschaffung der Reinigungsmaterialien, Geräte, Maschinen bis hin zur Personalakquise.
Bei der Angebotseinholung und bei Ausschreibungen für die Dienstleistung Gebäudereinigung gibt es eine Vielzahl von Bedingungen seitens der Auftraggeber für den Auftragnehmer, welche verbindlich einzuhalten sind. Dies ist auch in der Regel notwendig, um die Leistungsmerkmale und -fähigkeiten der einzelnen Anbieter zu erkennen und damit auch eine korrekte und faire Auswertung der Angebote zu ermöglichen.
Zu den Ausschreibungs- und Angebotsbedingungen zählen unter anderem Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis, Kalkulation/Stundenverrechnungssatz/Leistungszahlen/Diverse Eigenerklärungen/Mitgliedsnachweise/Zertifizierungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Versicherungen, Zuschlagsbedingungen und natürlich die Aussage, dass der Angebotszuschlag nach der Wirtschaftlichkeit ermittelt wird.
Leider ist es jedoch in der Praxis so, dass den Zuschlag der billigste erhält.
Seit Einführung des Mindestlohns für den Gebäudereiniger wird auch von Seiten des Gesetzgebers darauf geachtet, dass die Erfassung der Arbeitszeit, insbesondere in den Reinigungsobjekten, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Dieses Merkblatt soll dazu dienen, in Verbindung mit dem Formular des Arbeitszeitnachweises eine auch für die Aufsichtsbehörden oder auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nachprüfbare Aufzeichnung zu erstellen und dies nachprüfbar zu dokumentieren.
In der Gebäudereinigung werden die Kosten pro Ausführung bzw. pro Monat in nahezu allen Fällen in €/m2 angegeben. Das Aufmaß ist deshalb ein Faktor von erheblicher Bedeutung. Ohne die Kenntnis der korrekten Flächenmaße können die Leistungswerte, welche in m²/h ermittelt und angegeben werden, nicht in die Kalkulation einfl ießen. Eine unbekannte Flächengröße macht die Ermittlung der Kosten genauso unmöglich wie die Unkenntnis der anzusetzenden Leistung oder des zu zahlenden Lohnes.
In der Praxis ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Raumgestaltungen aber auch durch die unterschiedlichen Flächen und die zu reinigenden Gegenstände immer wieder viele Fragen: Sind Einbauten zu übermessen? Wie wird die Fläche einer Fassade mit Trapezblechen gemessen? Oder wird nach Stück oder Quadratmeter abgerechnet?
Wenn es um Arbeits- und Gesundheitsschutz geht, steckt der Gesetzgeber mit zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien einen engen Rahmen ab. Gleichzeitig unterwerfen sich die Betriebe – angesichts der Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung und des zunehmenden Konkurrenzdrucks auf dem Markt – freiwillig Regelungen, die ihr Erscheinungsbild nach außen verbessern; man denke beispielsweise an die hohen Qualitätsstandards.
Der Bodenbelag ist das mit am meisten beanspruchte Bauteil in einem Gebäude. Zur Werterhaltung können Pflegemaßnahmen wie das Beschichten einen erheblichen Beitrag leisten. Erneuerbare Beschichtungssysteme auf Polyacrylatbasis haben sich in der Praxis seit langem bewährt. Aufgrund stetig steigenden Kostendrucks ist es dem Dienstleister oft nicht möglich, die optimalen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Beschichtungsmaßnahme einzuhalten. Zum einen werden in dieser Ausarbeitung die Punkte genannt, die bei der Durchführung von Grundreinigungs- und Beschichtungsmaßnahmen unbedingt zu beachten sind. Zum anderen wird auf die häufigsten Ursachen für unerwünschte Veränderungen des Pflegefilms und Möglichkeiten der Vermeidung bzw. Beseitigung eingegangen.
In der Vergangenheit war es relativ einfach, das erforderliche Prüfgeschäft umsetzen – so hat man geglaubt: In diversen Vorschriften konnte man nachlesen, wann, wie und durch wen welche Prüfungen im Bereich DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden mussten.
Unsere Welt ist in Bewegung. Das bedeutet, dass wir uns von Gewohnheiten trennen und uns immer neu anpassen müssen. Wir befinden uns inmitten einer gesetzlich verordneten Neustrukturierung der rechtlichen Vorgaben für Elektrotechnik. Aus diesem Grund können wir Ihnen kein widerspruchfreies, lückenloses, transparentes sowie leicht lesbares und durchgehend praktisches Vorschriftenwerk präsentieren. Die Regelwerke sind sehr abstrakt, da sie in den unterschiedlichsten Bereichen zur Anwendung gelangen müssen.
Laut einer aktuellen Umfrage der BAuA führen nur 38 Prozent der befragten kleinen und mittelständischen Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durch. Man kann also davon ausgehen, dass es in der Branche Gebäudereinigung ähnlich ist. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern vor allem in kleineren Unternehmen erfolgsentscheidend. Dieses Merkblatt erläutert Ihnen, was eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten muss, wer sie durchführen darf und warum sie so wichtig ist.
In Anlage 1 finden Sie eine Übersicht über typische Gefährdungsfaktoren, die Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beachten sollten. In Anlage 2 finden Sie darüber hinaus noch ein Muster einer Gefährdungsbeurteilung am Beispiel einer Unterhaltsreinigung.
Oft stellt sich diese Frage bei einer zukünftigen Neuausrichtung, verbunden mit der Vergabe von Reinigungsarbeiten.
Die Grundlage für diese Art der Unterhaltsreinigung ist nicht das Leistungsverzeichnis im herkömmlichen Sinne, sondern der vordefinierte Qualitätsstandard. So werden am Anfang des Vertragsverhältnisses zusammen mit dem Auftraggeber Qualitätsstandards für die verschiedenen Arten der Räumlichkeiten festgelegt. Es ist dann die Aufgabe des Dienstleisters, mit geeigneten Mitteln, Gerätschaften und entsprechenden Arbeitskräften diesen definierten Zustand herzustellen bzw. zu halten. Die Reinigungszeiten werden üblicherweise vereinbart.
In diesem Merkblatt finden Sie eine Übersicht über Vorteile, Voraussetzungen und Ablauf der Zertifizierung sowie Antworten auf alle relevanten Fragen rund um die RAL GGGR. Damit Ihr Weg zum Gütezeichen RAL-GZ 902 ein Erfolg wird.
Weil Hygieneskandale in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Jahren immer wieder für Negativ-Schlagzeilen sorgten und in vielen Fällen auf eine unsachgemäße Reinigung zurückzuführen sind, widmet sich die RAL GGGR inzwischen verstärkt auch der Reinigung im Gesundheitswesen. Ergebnis dieser Bemühungen ist das Gütezeichen RAL-GZ 903, das in Kooperation mit den Hohenstein Instituten und renommierten Hygieneexperten aus ganz Deutschland erarbeitet wurde.
In diesem Merkblatt finden Sie eine Übersicht über Vorteile, Voraussetzungen und Ablauf der Zertifizierung sowie Antworten auf alle relevanten Fragen rund um das neue Gütezeichen. Damit Ihr Weg zum RAL-GZ 903 ein Erfolg wird.
Laut „Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgen" ist die unzureichende Ladungssicherung seit Jahren eine der häufigsten Unfallursachen. Auch Gebäudedienstleister transportieren Güter – auch gefährliche – mit dem PKW: Sehr häufig werden Reinigungschemie in Kanistern oder Flaschen in die Reinigungsobjekte geliefert und sogar kleinere Reinigungsmaschinen (Staubsauger, Einscheibenmaschinen) umgesetzt.
Dennoch wird das Thema Ladungssicherung in der Praxis häufig vernachlässigt. Nicht immer sind Gleichgültigkeit oder Zeitdruck für die falsche Ladungssicherung verantwortlich, oftmals sind auch Unwissenheit oder Fehleinschätzung der Grund. Die Wucht herumfliegender Gegenstände und die damit verbundene Verletzungsgefahr für sich selbst und in der Folge auch für andere Verkehrsteilnehmer werden meist unterschätzt.
Die Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. empfiehlt, die betreffenden Mitarbeiter mit Hilfe einer Verfahrensanweisung zu unterweisen und sich diese Unterweisung durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Damit verschaffen sich Arbeitgeber bezüglich der Ladungssicherung Rechtsicherheit und sensibilisieren zugleich ihre Mitarbeiter.
Seit etwa zwei Jahren haben sich auch Linoleumbeläge mit „werkseitig beschichteten Oberflächen" am Markt durchgesetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von PU/PUR beschichteten Böden.
Die Erläuterungen sollen eine Hilfe für die fachgerechte Reinigung nach dem neuesten Stand der Technik für unsere Mitglieder und den Auftraggeber sein.
Bei der Erstellung und Bewertung eines Angebotes in der Gebäudereinigung sind hauptsächlich zwei Stellschrauben von Bedeutung: der Stundenverrechnungssatz und die Leistungszahlen – die Quadratmeter-Leistung pro Stunde.
Die Leistungszahlen bilden das Hauptproblem bei der Abgabe und Bewertung seriöser Angebote:
Billiganbieter setzen auf extrem hohe Flächenleistungen und niedrige Stundenverrechnungssätze, um den Zuschlag für einen Auftrag zu bekommen. Für Auftraggeber wird es dadurch umso schwieriger, seriöse Anbieter von Billiganbietern und Dumping-Angebote von realistischen Angeboten zu unterscheiden. Im Anschluss kommen dann häufig Nachforderungen für angeblich nicht enthaltene Leistungen.
Wie bereits im Merkblatt „Empfehlung zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Gebäudereinigung" beschrieben, führen gravierende Differenzen zwischen höchsten und niedrigsten Leistungszahlen in den ausgefüllten Angeboten der Gebäudereinigungsunternehmen zu Irritationen bei den Vergabestellen und zur Frage: „Was ist machbar?"
Im Bereich der Schulhausreinigung besteht bei vielen Gebäudereinigungsunternehmen Unklarheit bei der Entlohnung und der Urlaubsabwicklung. Das Merkblatt geht auf die Punkte ein, die es zu beachten gilt.
Die Trittsicherheit ist die wichtigste, zu jeder Zeit zu gewährleistende Gebrauchseigenschaft eines Bodenbelages. Sie hängt dabei aber nicht nur vom Bodenbelagsmaterial und der Oberflächenstruktur ab, sondern wird auch durch das Schuhsohlenmaterial und -profil, sowie den menschlichen Gang beeinflusst. Des Weiteren wird die Trittsicherheit durch gleitfördernde Stoffe wie Wasser, Fette, Öle und Schmutz erniedrigt. Ebenfalls spielen das Reinigungsverfahren und die dazu genutzten Reinigungs- und Pflegemittel eine Rolle. So können öl-, wachs- oder polymerhaltige Wischpflegemittel, Seifenreiniger, fillmbildende Pflegemittel und Wachse die Trittsicherheit eines Bodenbelages sowohl positiv als auch negativ beeinflussen.
"Zögern Sie nicht! Melden Sie sich einfach bei mir unter 030 - 536 70 773"
Torsten Kohn
Geschäftsführer der RAL GGGR